Garantieverlängerung

PAULIG Produkte werden mit hochwertigsten, natürlichen Materialien und größter, handwerklicher Sorgfalt hergestellt. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Wir arbeiten stetig daran, unseren Service zu verbessern. Am besten lernen wir durch Ihre Meinung, deswegen freuen wir uns sehr über Ihre Teilnahme an einer kurzen Umfrage.

Wir belohnen Ihre Mühe mit einer verlängerten Herstellergarantie mit einer Dauer von insgesamt 5 Jahren auf beidseitig verwendbare Teppiche und 3 Jahren auf einseitig verwendbare Teppiche! Aus der Produktübersicht können Sie entnehmen, welche unserer handgewebten Teppiche eine verlängerte Herstellergarantie erhalten können. Wir bedanken uns sehr herzlich und wünschen Ihnen viel Freude mit den Produkten von PAULIG.

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Unsere garantiefähigen Produkte

Kollektion Beat

Artikel
Garantiedauer
Beat Base5 Jahre
Beat Dance5 Jahre
Beat Fox5 Jahre
Beat Moda5 Jahre
Beat Stone5 Jahre
Beat Swing5 Jahre
Beat Tamoure5 Jahre
Beat Tweed5 Jahre

Kollektion Salsa

Artikel
Garantiedauer
Salsa Base5 Jahre
Salsa Groove3 Jahre
Salsa Jive5 Jahre
Salsa Limbo3 Jahre
Salsa Limes5 Jahre
Salsa Moda
5 Jahre
Salsa Rave5 Jahre
Salsa Rock3 Jahre
Salsa Stone5 Jahre
Salsa Swing5 Jahre
Salsa Atoll5 Jahre
Salsa Bali5 Jahre
Salsa Tonga5 Jahre
Salsa Tortuga5 Jahre
Salsa Jamaica5 Jahre

Coming soon [...]

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Serviceumfrage


Ihr Feedback ist uns wichtig. Als Dankeschön für die Teilnahme an unserer kleinen Umfrage erhalten Sie eine verlängerte Herstellergarantie. Nehmen Sie jetzt bei unserer Serviceumfrage teil.

Garantiebestimmungen

PAULIG gewährt dem Verbraucher, der einen Teppich der Marke „PAULIGsince1750“ kauft, nach Maßgabe der im Folgenden beschriebenen Bedingungen eine Garantie von drei Jahren, nachfolgend „Garantiefrist“, gerechnet ab dem Auslieferungsdatum an den Verbraucher.

1. Garantieleistung

1.1 Weist der Teppich aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb der Garantiefrist einen Mangel auf und ist dieser nicht gemäß Ziff. 2 dieser Garantiebestimmungen ausgeschlossen, wird PAULIG den Teppich ersetzen. PAULIG ist berechtigt, einen nach Art, Größe und Qualität vergleichbaren Teppich als Ersatz zu liefern. Insbesondere schuldet PAULIG nicht die Lieferung eines Teppichs mit identischen Farben bzw. Farbgebung. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.

1.2 Garantieansprüche hat der Verbraucher unverzüglich nach Kenntnis des Garantiefalls direkt bei PAULIG geltend zu machen.

1.3 Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich die Garantiefrist nicht.

1.4 Diese Garantie erstreckt sich nur auf den jeweils gekauften Teppich und umfasst keine Produkte Dritter und keine Zubehörteile, etwa Anti-Rutschmatten.

2. Garantiebedingung

2.1 Der Anspruch auf die Garantieleistung entsteht, sobald

(1) der Verbraucher den jeweiligen Teppich aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags erworben hat,

(2) der Verbraucher online oder schriftlich den von PAULIG erstellten Fragebogen vollständig ausgefüllt, insbesondere die Fragen vollständig beantwortet hat, und wenn

(3) der Verbraucher seine Kontaktdaten, die PAULIG zur Durchführung dieser Garantie, also Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, benötigt, mitgeteilt hat.

2.2 Die Kontaktdaten werden ausschließlich zur Durchführung der Garantie verwendet. Die anderweitige Nutzung der Daten des Verbrauchers erfordern seine separate Einwilligungserklärung.

3. Ausschluss der Garantie

3.1 Die im Folgenden aufgeführten Umstände führen zu einem Ausschluss der Garantie:

a) Die normale Abnutzung bzw. der natürliche Verschleiß des gelieferten Teppichs;

b) Die unsachgemäße und nicht beschaffenheitsgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung des Teppichs;

c) Der unsachgemäße Transport des Teppichs;

d) Die Nichtbeachtung von Anwendungs- oder Pflegehinweisen für den jeweiligen Teppich;

e) Mängel, die durch höhere Gewalt oder andere von PAULIG nicht zu vertretende Umstände verursacht wurden;

f) Die Entfernung, Beschädigung, Abdeckung, oder Unkenntlichmachung von Siegeln, Markenzeichen, Seriennummern oder sonstigen Schildern;

g) von PAULIG nicht vorab ausdrücklich autorisierte Reparatur- bzw. Mängelbeseitigungsversuche an dem Teppich durch jemand anderen als PAULIG oder einen von PAULIG beauftragten Dritten.

3.2  Die Garantie gilt des Weiteren nicht für Teppiche, für die PAULIG die Garantie beim Verkauf durch den Händler ausgeschlossen hat.

4. Weitergehende Ansprüche

4.1 PAULIG haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder Schäden, die nicht an dem Teppich selbst entstanden sind, sowie nicht für Folgeschäden.

4.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit PAULIG zwingend haftet, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch PAULIG.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Änderungen des Garantievertrags zwischen PAULIG und dem Verbraucher bedürfen der Schriftform. Dies gilt entsprechend für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

5.2 Gesetzliche Mängelhaftungsansprüche des Verbrauchers gegen den Verkäufer des Teppichs bleiben unberührt. Ist ein Händler Verkäufer, hat der Verbraucher seine gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche gegen diesen geltend zu machen. Ist PAULIG Verkäufer, stehen dem Verbraucher die Rechte aus dieser Garantie sowie der gesetzlichen Mängelhaftung gemäß den jeweils geltenden Voraussetzungen zu.